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Der Kalender hat es heimlich geschafft: Die Kündigungsfrist ist abgelaufen, das Schreiben wurde nicht rechtzeitig abgeschickt — und jetzt läuft der Vertrag einfach weiter. Ob Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Mobilfunkvertrag: Die verpasste Kündigungsfrist gehört zu den häufigsten und folgenreichsten Missgeschicken im Vertragsrecht.

Der Arbeitgeber hat die Kündigung ausgesprochen — doch der Arbeitnehmer sitzt im Betriebsrat. Was viele nicht wissen: Genau das ändert die gesamte rechtliche Ausgangslage. Betriebsratsmitglieder unterliegen einem besonderen Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG, der weit über den allgemeinen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes hinausgeht.

Gute Vorsätze im Januar, Vertrag unterschrieben — und drei Monate später ist die Motivation weg. Doch der Vertrag läuft noch 18 Monate. Wer jetzt einfach aufhört zu zahlen, riskiert Mahnungen, Inkasso und negative SCHUFA-Einträge. Die entscheidende Frage lautet: Wann dürfen Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen, und welche Frist gilt dabei?

Die Kündigung lag im Briefkasten, der Alltag hat Sie überrollt – und plötzlich sind drei Wochen um. Wer die Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt, steht vor einer harten Realität: Nach § 7 KSchG gilt die Kündigung ab diesem Moment als von Anfang an rechtswirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Tisch, Wirkung ab sofort — keine Kündigungsfrist, kein Übergang, kein Gehalt mehr. Die fristlose Kündigung ist das schärfste Instrument des deutschen Arbeitsrechts und trifft Betroffene häufig völlig unvorbereitet. Doch Schock und Resignation sind schlechte Ratgeber: Denn die rechtlichen Hürden für eine wirksame außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB sind hoch, und viele Arbeitgeber erfüllen sie schlicht nicht.

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